Internationales Steuerrecht
Das Internationale Steuerrecht verstehen wir als Thema "Sachverhalte mit Auslandsberührung". Es geht also um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein grenzüberschreitender Sachverhalt zu steuerlichen Wirkungen im Inland führt. Die Anwendungsbereiche könnten bsw. ein Doppelbesteuerungsabkommen, das Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Außensteuergesetz oder das Investmentsteuergesetz sein.
Gern übernehmen wir auch die Koordinierung mit ausländischen Steuerberatern.